Die Kanzlei Dr. Gerhard Stingl wird seit über 40 Jahren mit Aufgaben aus dem Immobilienmanagement betraut. Die Bereiche der Kanzlei betreffen die
Verwaltung, Sanierung und Vermittlung von Immobilien. Seit Jänner 2015 halten Claudia und Christian Bontus die Anteile der Dr. Gerhard Stingl GmbH.
Bitte beachten Sie, dass Ihre Meldung nur an Werktagen, sowie am Freitag bis 11.30 Uhr bearbeitet werden kann.
Innerhalb von 3 Tagen nach Bezug der neuen Unterkunft ist es gesetzlich vorgeschrieben, sich am für den neuen Wohnsitz zuständigen Gemeindeamt/magistratischen Bezirksamt (Wien) anzumelden.
Sie können sich persönlich oder postalisch anmelden. Die Anmeldung kann aber auch durch eine Botin/einen Boten überbracht werden. Anmeldungen per Fax oder E-Mail sind derzeit gesetzlich nicht möglich. Für die Anmeldung benötigen Sie das Meldezettel-Formular, das den Meldebehörden zur Eingabe der Meldedaten in das Melderegister dient. Das Formular kann heruntergeladen werden, liegt bei der Meldebehörde auf und ist in einigen Trafiken erhältlich. Für jede Person muss ein eigenes Meldezettel-Formular ausgefüllt werden.
Tipp: Vergessen Sie nicht die Ab-/Anmeldung Ihres Hundes!
Ab-/Ummeldung der Fernwärme/Gas und Strom erfolgt durch die Hausverwaltung. Bevor Sie die alte Wohnung endgültig zurückgeben empfiehlt es sich den Zählerstand abzulesen.
Die E-Control bietet folgende Services für Haushaltskundinnen/Haushaltskunden:
Tarifkalkulator (Ermittlung des günstigsten Strom- und Gas-Angebotes)
Energiesparcheck (Ermittlung des jährlichen Energieverbrauches eines Haushalts)
Gas-Umrechnungs-Check (Umrechnung von Kubikmetern in Kilowattstunden zur Überprüfung der Angaben auf der Gasrechnung)
Neben der Möglichkeit Ihre Miete mit Zahlschein, der Ihnen per Post oder Hausbesorger zugestellt wurde, zu bezahlen, gibt es auch die unkomplizierte Form der Begleichung Ihrer Miete durch Einrichtung eines Einziehungsauftrages. Damit können Sie sicher sein, dass Ihre Miete immer pünktlich einlangt und Sie auch im Urlaub ganz unbekümmert sein können. Es entstehen keine lästigen Zahlungsdifferenzen mehr. Anhand der Ihnen monatlich übermittelten Miet-vorschreibung ist Ihnen eine Kontrolle jederzeit möglich.
Für Sie zum Download eine Formularvorlage zur Erteilung einer Einzugsermächtigung, die Sie uns ausgefüllt im Original per Post übermitteln können.
Frischluftzufuhr durch Fensterlüftung ist in der Heizsaison immer auch mit massiven Energieverlusten verbunden. In dieser Zeit ist es besonders wichtig „richtig“ zu lüften. Je kälter und windiger es draußen ist, desto kürzer kann die Lüftungsdauer sein. Feuchte, verbrauchte Innenluft wird möglichst rasch gegen kalte, trockene Außenluft getauscht. Diese kann, wenn sie sich erwärmt, wieder Feuchtigkeit aus dem Raum aufnehmen, die später erneut abgelüftet wird. Bei dieser Lüftungsmethode wird die verbrauchte Luft innerhalb weniger Minuten ausgetauscht, ohne dass sich Wände und Einrichtungsgegenstände abkühlen.
Querlüftung
1–5 Minuten, mindestens 3 bis 4 mal täglich, wobei möglichst gegenüberliegende Fenster/Türen ganz geöffnet werden sollten
Stoßlüftung
5–10 Minuten, 3 bis 4 mal täglich, Fenster eines Raumes werden ganz geöffnet
Gekipptes Fenster
Falsch hingegen ist es im Winter das Fenster dauerhaft gekippt zu halten!
Quelle: Umweltberatung
Fugen aus Silikon oder Acryl sind aufgrund Ihrer elastischen Eigenschaften als Wartungsfugen und nicht als Abdichtung anzusehen (ÖNORM – B2207). Ihre Funktion muss in regelmäßigen Abständen überprüft und gegebenenfalls erneuert werden, um eventuelle Folgeschäden in Ihrer sowie den angrenzenden Wohnungen zu vermeiden. Überall wo es im Fugenbereich zu erhöhter Feuchtigkeitsbildung kommt, z.B. Badewannenrand und im Duschbereich, wird die Bildung von Schimmelpizen erleichtert, wenn die sofortige Reinigung und Trockenlegung unterbleibt. Das mit Fungizid ausgestattete Fugenmaterial hemmt diesen Befall, jedoch werden auch diese pilzhemmenden Materialien im Laufe der Zeit ausgewaschen. Daher ist es erforderlich, in regelmäßigen Abständen diese Fugen zu kontrollieren und falls erforderlich zu erneuern.
Keine Wäsche in der Wohnung trocknen. Wenn kein Ausweichen möglich, lüften Sie den Raum, in dem Sie Wäsche trocknen häufig.
Zimmerpflanzen reduzieren. Aquarien und Zimmerbrunnen in schimmelgefährdeten Räumen vermeiden.
Tipp: Auch die Blumenerde von Zimmerpflanzen kann Schimmelquelle sein. Bedeckt man die Erde mit 3–5 cm Quarzsand, kann sich kein Schimmel mehr bilden.
Entstehende Feuchtigkeit ableiten. Entfernen Sie Restwasser auf Duschkabine, Wanne oder Fliesen gleich nach Benutzung mit einem Abzieher oder einem Tuch. Kochen Sie mit Deckel oder installieren Sie eine Dunstabzugshaube mit Außenanschluss.
Nebenräume beheizen. Der Temperaturunterschied zwischen den einzelnen Wohnräumen soll 3°C nicht überschreiten, da sonst die Gefahr der Kondensatbildung steigt. Wichtig: Heizen Sie Nebenräume nicht über offen stehende Türen mit.
Nur so können wir unsere Kernkompetenzen, damit meinen wir umfassendes wirtschaftliches, technisches und rechtliches Fachwissen verbunden mit organisatorischem Talent, einsetzen.
Christian Bontus