Dr. Gerhard Stingl Immobilien Management
Leistungen/Sanierung

„Es gibt keinen Besitz der
Nachlässigkeit vertrüge.“ Thomas Mann

Was kann Ihnen die Kanzlei Stingl anbieten?

Ob gefördert oder ungefördert: Die Durchführung von Sanierungsprojekten stellt einen - in Bezug auf rechtliche, steuerliche und wirtschaftliche Aspekte - ausnehmend komplexen, sowie organisatorisch höchst herausfordernden Prozess dar. Bei geförderten Sanierungsverfahren gilt es zusätzlich eine Vielzahl mietrechtlicher Komponenten zu beachten.

Im Wesentlichen lassen sich die Aufgabengebiete der Kanzlei Dr. Stingl im Zuge der Betreuung von Sanierungsprojekten wie folgt definieren:

  1. Das Erstellen des Sanierungskonzeptes zur Erfassung der Leistungen
  2. Im Zuge dieser Projektphase ist es unsere Aufgabe, Simulationen zu konzipieren, die als Grundlage für die persönliche Entscheidungsfindung des Eigentümers dienen. Aufbauend auf dieser sehr intensiven Analyse-Phase wird ein Sanierungskonzept erstellt, welches in der Folge die Leitlinie für die Durchführung des Projektes ausmacht.

  3. Das Betreiben der einschlägigen Verfahren
  4. Sowohl vor dem wohnfonds_wien (Kontrolle der geförderten Wohnhaussanierung) als auch den zuständigen Magistratsabteilungen MA 7 (Kultur, Altstadterhaltungsfonds), MA 25 (Stadterneuerung und Prüfstelle für Wohnhäuser) und MA 50 (Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten) sowie den zuständigen Behörden wie etwa dem Bundesdenkmalamt sind aufwendige und komplexe Verfahren zu führen. Wir vertreten Sie bei diesen Verfahren, betreiben diese und begleiten Sie zu einem entsprechend positiven Abschluss.

  5. Mietrechtliche Betreuung
  6. Unsere Aufgabenstellung ist es, alle mietrechtlichen Fragestellungen rund um die geförderte und ungeförderte Wohnhaussanierung zu klären. Bei der Mieterbetreuung nehmen wir den gesamten Kontakt zu den Mietern, unter Einbeziehung etwa von Gebietsbetreuungen und anderen Organisationen wahr.

  7. Förderungsrechtliche Betreuung
  8. Hier ist unsere Aufgabe letztlich alle erforderlichen Schritte zu setzen, um eine Förderungszusicherung zu erlangen.

  9. Betriebswirtschaftliche Beratung
  10. Geförderte und ungeförderte Wohnhaussanierungen haben wesentliche wirtschaftliche Auswirkungen. Es ist unsere Aufgabenstellung, unsere Mandanten in diesem Zusammenhang entsprechend zu beraten und für Sicherheit im Projekt zu sorgen.

  11. Steuerliche Betreuung
  12. In Zusammenarbeit mit unserem Kooperationspartner, Ing. Mag. Walter Stingl, dem Doyen der österreichischen Immobilien-Steuerberaterszene sorgen wir dafür, dass Ihre Wohnhaussanierung steuerlich optimiert abläuft.

  13. Bauaufsicht
  14. Gemeinsam mit dem von Ihnen ausgewählten Architekten, planenden Baumeister bzw. Bautechniker wird von uns die Baudurchführung überprüft, laufend überwacht, die Baubuchhaltung geführt, die Kostenverfolgung des bauleitenden Architekten überprüft. Ebenso bereiten wir gemeinsam mit hierauf spezialisierten Anwälten die diesbezüglichen Verträge mit den Professionisten vor. Wir verstehen uns als Eigentümervertreter, der Ihre Vorstellungen gemeinsam mit den Spezialisten vor Ort durchsetzt.

  15. Schlussabnahme – Mängelbehebung
  16. Selbstverständlich ist es so, dass die Schlussabnahme, aber auch die nachfolgenden Mängelbehebungen ein ganz wesentlicher Bestandteil im Zuge von Wohnhaussanierungen sind. Die Schlussabnahme und Schlussabrechnung ist eine entscheidende Phase in der wir Sie gegenüber den ausführenden Unternehmen vertreten.
DR. GERHARD STINGL Hausverwaltung GmbH
Laxenburger Straße 60
A-1100 Wien
T +43 1 604 06 40
F +43 1 604 06 40 36
stingl@stingl.at

JPETo™ CMS © Martin Thaller, Vienna, Austria